Allgemein

Eine ausführliche Beschreibung zum Thema „Was ist 24h-Pflege“ finden Sie auf unserer 24h-Pflege Seite.

Kurz nach Vertragsabschluss kommt eine unserer erfahrenen Pflegefachkräfte – unsere sogenannte Teamleitung – persönlich zu Ihnen nach Hause. Sie übernimmt in den ersten Tagen die Pflege und Betreuung, lernt Ihre Abläufe, Wünsche und Bedürfnisse genau kennen und dokumentiert den tatsächlichen Pflegeaufwand. Auf dieser Basis entwickelt sie eine individuelle Tagesstruktur, die wirklich zu Ihnen passt – statt Pflege von der Stange.

Bei uns gibt es keine versteckten Zusatzkosten – die Anreise der Pflegekraft ist bereits im Eigenanteil enthalten.
In der Regel organisieren wir die Anreise bis zum nächstgelegenen Fernbusbahnhof. Von dort aus bitten wir Sie, die Pflegekraft abzuholen. So halten wir die Kosten transparent und die Organisation einfach.

Unsere Betreuungskräfte sind bei uns sozialversicherungspflichtig und offiziell angestellt – mit allen Rechten und Pflichten, die das deutsche Arbeitsrecht vorsieht. Das bedeutet für Sie: Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und faire Arbeitsbedingungen, die eine würdevolle Betreuung erst möglich machen.

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns anrufen. In einem ersten Gespräch stellen wir Ihnen unsere Leistungen vor und beantworten Ihre Fragen ganz in Ruhe. Wenn Sie sich danach eine Zusammenarbeit vorstellen können, vereinbaren wir gerne einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen – natürlich kostenlos und unverbindlich.

Unsere Betreuungskräfte haben gesetzlich Anspruch auf einen freien Tag pro Woche – das ist wichtig für ihre Erholung und die Qualität der Betreuung.
Wann dieser freie Tag stattfindet, bestimmen Sie selbst – ganz flexibel nach Ihren Bedürfnissen. Viele Familien nutzen dafür die Unterstützung von Angehörigen, einem ambulanten Pflegedienst oder einer Tagespflegeeinrichtung.
Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam die passende Lösung.

Ja, bei der Erstvisite in den ersten Tagen kommt eine unserer Pflegefachkräfte zu Ihnen. Dabei wird aus fachlicher Sicht eine individuelle Pflegeplanung erstellt und notwendige Pflegehilfsmittel besprochen und verordnet. So stellen wir sicher, dass Ihre Pflegebedürfnisse bestmöglich unterstützt werden.

Kosten / Abrechnung

Nein – bei uns gibt es keine versteckten Gebühren. Alle Leistungen sind transparent im Eigenanteil enthalten.
Zusätzlich fallen lediglich die Abholung der Betreuungskraft vom nächstgelegenen Fernbusbahnhof sowie die Unterbringung und Verpflegung (Kost und Logis) an – wie es bei dieser Betreuungsform üblich ist.
Fair, offen und planbar – so gestalten wir unsere Zusammenarbeit.

Wir rechnen die Pflegesachleistungen im Rahmen der Kombinationspflege, den Entlastungsbetrag sowie das Entlastungsbudget (bestehend aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) mit der Pflegekasse ab.

Ist die 24-Stunden-Betreuung teurer als ein Pflegeheim?
In den meisten Fällen sind wir sogar günstiger als ein Pflegeheim.
Und: Sie erhalten bei uns eine persönliche 1:1-Betreuung im eigenen Zuhause – statt Pflege im Schichtsystem mit wechselndem Personal.
Keine Umgewöhnung, kein Ortswechsel – dafür mehr Verlässlichkeit, Individualität und Lebensqualität.
Ein fairer Preis für echte Nähe und vertraute Umgebung.

Bei uns erhalten Sie eine klare und transparente Preisgestaltung, ohne versteckte Kosten.
Im Gegensatz zu vielen Agenturen, bei denen oft unklare Reisekosten, Zusatzgebühren für Feiertage oder Urlaubszuschläge anfallen, sind bei uns alle Leistungen im Preis enthalten.
So können Sie sich auf eine faire, planbare Betreuung verlassen – ohne Überraschungen.

Nach unserem Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag, der genau auf Ihre persönliche Situation abgestimmt ist (z. B. Pflegegrad, Betreuungsbedarf).
Falls ein Kostenvoranschlag für einen Antrag beim Sozialamt oder einer ähnlichen Stelle erforderlich ist, kontaktieren Sie uns bitte direkt, damit wir diesen entsprechend ausstellen können.

Es ist leider keine Seltenheit, dass die Rente für die Pflege nicht ausreicht. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, „Hilfe zur Pflege“ vom Staat zu beantragen – vorausgesetzt, bestimmte Kriterien sind erfüllt.
Mit einem Kostenvoranschlag können wir Ihnen helfen, die Kostenübernahme bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Wir unterstützen Sie gerne in diesem Prozess und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Pflege(kraft)

Sollte die Pflegekraft krank sein oder aus anderen Gründen die Betreuungsleistung nicht ausüben können, kümmern wir uns um Ersatz. Für diesen Fall haben wir immer Pflegekräfte auf Abruf, die dann einspringen.

Die Kompetenz und Qualität der Pflege stehen bei uns an erster Stelle. Sollte die deutsche Sprache für eine optimale Betreuung erforderlich sein, stellen wir sicher, dass unsere Pflegekräfte entsprechend geschult sind.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn es anfangs noch kleine sprachliche Herausforderungen gibt – Deutsch ist eine komplexe Sprache, und manchmal braucht es ein wenig Zeit, um sich wieder sicher auszudrücken. Aber keine Sorge: Wir sind stets bemüht, eine reibungslose Kommunikation zu gewährleisten.

Die Pflegehilfskraft darf Medikamente nicht selbst verabreichen oder richten, aber sie darf sie zu den entsprechenden Tageszeiten bereitstellen und anreichen, sofern sie zuvor korrekt vorbereitet wurden.
In der Praxis übernehmen das oft die Angehörigen – zum Beispiel durch das wöchentliche Befüllen eines Medikamentendosiersystems.
Alternativ besteht die Möglichkeit, über die Krankenkasse einen ambulanten Pflegedienst mit der Medikamentengabe zu beauftragen. Wir beraten Sie dazu gern.

Nein, selbstverständlich nicht. Ihre Selbstbestimmung steht für uns an erster Stelle.
Wenn unsere Pflegekraft Sie zum Beispiel bittet, beim Einkaufen mitzukommen, geschieht das nicht aus Pflicht, sondern als Angebot zur Aktivierung und sozialen Teilhabe.
Viele unserer Kundinnen und Kunden erleben solche gemeinsamen Aktivitäten im Nachhinein als angenehme Abwechslung und bereichernd für den Alltag – aber alles bleibt freiwillig.

Ja, Einkaufen gehört zu den hauswirtschaftlichen Aufgaben, die unsere Betreuungskräfte übernehmen – ob alleine oder gemeinsam mit dem Patienten, je nach Möglichkeit.
In einigen Familien wird der Wocheneinkauf von Angehörigen organisiert, während die Pflegekraft sich um regelmäßige Frischwaren kümmert.
Wir passen uns hier flexibel an Ihre Situation und Ihre Wünsche an.

Vertragliches

Unsere Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Danach können Sie monatlich zum Monatsende kündigen – mit einer Frist von einem Monat.
Beispiel: Möchten Sie den Vertrag zum 31. Juli beenden, muss uns Ihre Kündigung bis spätestens 30. Juni vorliegen.
So bleiben Sie flexibel – bei gleichzeitig zuverlässiger Planung für alle Beteiligten.

Ein Vertrag beinhaltet unsere Leistung zwischen Ihnen und uns. Der zweite Vertrag dient dazu, dass wir mit der Pflegekasse abrechnen dürfen.