Das neue Jahr steht vor der Tür und natürlich gibt es viele Änderungen in Deutschlands Gesundheitssektor und somit auch in der Pflege. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Der stationäre Aufenthalt
In der vollstationären Pflege, also bspw. im Pflegeheim, übernimmt ab dem neuen Jahr die Pflegekasse anteilig mehr von den Kosten des Eigenanteils. Sie übernehmen im ersten Jahr 15% statt den vorherigen 5%. Für die Folgejahre erhöhen sich die übernommenen Kosten lediglich um 5%. Das bedeutet für das zweite Jahr 30%, für das dritte Jahr 50% und ab dem vierten Jahr 75%.
Die häusliche Pflege
Pflegen Sie eine nahestehende Person, so werden auch sie im neuen Jahr von einer Entlastung profitieren. Ab dem 1. Januar 2024 folgt die nächste Erhöhung des Pflegegeldes. So erhöht sich der Betrag, unabhängig des Pflegegrades, um 5%.
Doch nicht nur Privatpersonen sind von der Erhöhung des Pflegegeldes betroffen, sondern auch Pflegedienste erhalten insgesamt 5% mehr der Pflegesachleistungen.
Pflegebedürftige Kinder
Ab dem neuen Jahr haben pflegende Angehörige von pflegedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren und mit Pflegegrad 4 oder 5, die Möglichkeit bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege einzufordern. Hierzu können die Mittel der Kurzzeitpflege vollständig für die Verhinderungspflege umgewidmet werden. Hinzu kommt, dass Sie bereits früher einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben, da die Voraussetzung der 6 Monate Vorpflegezeit entfällt.
Was bezahlt eigentlich Ihre Pflegekasse alles?
Ab dem 1. Januar 2024 können sie im halbjährigen Rhythmus bei Ihrer Pflegekasse eine Kostenübersicht einfordern, damit Sie eine Übersicht über alle eingeforderten Leistungen erhalten. Die Besonderheit dieser Übersicht ist, dass sie leicht zu verstehen dargestellt wird, damit Sie auch Laien verstehen und entsprechend nachfragen können. Melden Sie sich hierzu am besten frühzeitig im neuen Jahr bei Ihrer Pflegekasse.
E-Rezepte als digitale Alternative
Im neuen Jahr können Sie Ihre Rezepte natürlich immer noch ausgedruckt bei Ihrer Lieblingsapotheke abgeben. Das funktioniert aber bald auch völlig digital. Hierzu reicht es, wenn Sie in den vorgesehenen Terminals einfach Ihre Gesundheitskarte einlesen lassen. Ärzte und Ärztinnen sind nämlich dazu verpflichtet, Ihnen auch ein sogenanntes E-Rezept auszustellen. Dieses können Sie dann über Ihre Gesundheitskarte oder auch über die App einlösen.
Ihre persönliche Gesundheits-ID
Krankenkassen sind ab dem 1.Januar dazu verpflichtet, Ihnen auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer Gesundheits-ID zur Verfügung zu stellen. Hierzu schreibt das Bundesministerium für Gesundheit:“ Die GesundheitsID soll einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte (ePA) und weiteren Anwendungen wie zum Beispiel digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), Patientenportalen und Terminservices ermöglichen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.