In diesem Jahr gibt es einige Änderungen in der Pflege, nicht nur bei uns Pflegediensten.

Hier ein kleiner Überblick zu der Pflegereform 2022 für ambulante Pflegedienste:

Ambulante Pflegedienste

Der Satz der Pflegesachleistungen erhöht sich um 5%.
Für die Pflegegrade bedeutet das genau:

PG2: 689€ => 724€
PG3: 1298€ => 1363€
PG4: 1612€ => 1693€
PG5: 1995€ => 2095€

Das Pflegegeld bei ambulanter Pflege durch Angehörige wird nicht erhöht! Hier sollte man sich also tatsächlich überlegen, ob durch die höhere Kombinationsleistung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr herauszuholen ist und der Eigenanteil dadurch gesenkt werden kann. Hierfür könnt ihr euch von uns Infomaterial auf unserer Webseite anfordern! Oder ihr ruft einfach an und vereinbart mit uns einen Beratungsgespräch und dann spielen wir das Szenario gemeinsam durch.


Zur Kurzzeitpflege

Außerdem erhöhen sich die Leistungen für die Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen um 10%. Der Gesamtbetrag verläuft sich dadurch auf 1774€. Ein zusätzlicher Betrag von 1612 € aus Mitteln der Verhinderungspflege kann beantragt werden, somit sind ab 2022 pro Jahr bis zu 3386 € für Kurzzeitpflege verwendbar. Auch eine Verwendung des Entlastungsbetrags ist möglich.


Die Übergangspflege

Neu dazugekommen ist die sogenannte Übergangspflege. Diese Übergangspflege besteht über 10 Tage hinweg in einem Krankenhaus. Diese Übergangspflege kommt zu tragen nach einer Krankenhausbehandlung, wenn Leistungen von der häuslichen Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach $SGB XI nicht oder nur unter hohem Aufwand sichergestellt werden können.
Möchten Sie zu einem ambulanten Pflegedienst wechseln und benötigen noch einige Informationen, dann rufen sie uns an oder fordern kostenlos Infomaterial an.