Fachvortrag
„Recht & Steuer bei
Vorsorge und Vererben“

Ein Auszug der Feudenheimer Zeitung…

Fachvortrag „Recht und Steuern bei Vorsorge und Vererben.“
Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer referierte beim Pflegedienst 1A Pflege Max 24H

Feudenheim. Es war gewissermaßen eine Premiere. Der Pflegedienst 1A Pflege Max 24H in der Ilvesheimer Straße bot am 28. März einen kostenlosen Fachvortrag um das Thema „Recht und Steuern bei Vorsorge und Vererben“ an. Für diesen Fachvortrag konnte der Dienstleister den renommierten Steuerberater und Fachanwalt Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer gewinnen. Mit Sterben und Tod wollen wir uns nicht unbedingt auseinandersetzen. Wir meinen sogar oft: In unserem Leben und unserer Gesellschaft gäbe es für den Tod einfach keinen Platz. Doch, ob wir wollen oder nicht: der Tod gehört zum Leben dazu! Aber, weil viele den Tod tabuisieren oder verdrängen, bleiben wichtige formelle Dinge, die sinnvollerweise vor der akuten Situation geregelt werden können, unberücksichtigt, wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Und wie kann sichergestellt werden, dass für den Fall des Todes der überlebende Partner durch eine entsprechende testamentarische Regelung versorgt werden kann? Oder sind Schenkungen vorher die bessere Lösung? Der Pflegedienst 1A Pflege Max 24h wollte mit seiner Veranstaltung etwas Licht ins Dunkel bringen. Rund 40 Gäste kamen in die Räume des Pflegediensts und Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer schaffte es, in seinem fast zweistündigen Vortrag, die Unterschiede der einzelnen juristische Begriffe allgemeinverständlich herauszuarbeiten. Seien es die Themenbereiche Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung oder die steuerrechtliche Seite einer Erbschaft mit den Freibeträgen für die Erben, die Besucherinnen und Besucher folgten sehr interessiert seinen Ausführungen und nutzten auch ausgiebig die Chance, Fragen zu stellen. Jeder nahm etwas für seine persönliche Situation mit nach Hause. Die Premiere ist trotz anfänglicher technischer Probleme gelungen und die Veranstaltungsreihe sollte unbedingt weitergeführt werden