Pflege 2025: Diese Leistungen werden erhöht
Das Jahr 2025 bringt einige wichtige Veränderungen im deutschen Pflegesystem mit sich. Die wohl wichtigste Neuerung sind die Leistungserhöhungen, die bereits 2023 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen wurden und nun in Kraft treten. Diese Verbesserungen sollen die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen reduzieren und die Qualität der Pflege verbessern. Dieser Blogbeitrag fasst die wichtigsten Neuerungen übersichtlich und ausführlich zusammen.
1. Januar 2025: 4,5% mehr Pflegeleistungen – ein deutlicher Schritt nach … ja wohin denn?!
Zum Jahresbeginn 2025 werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Das ist eine erfreuliche Nachricht für viele, die auf die Leistungen der Pflegeversicherung angewiesen sind. Diese Erhöhung soll dazu beitragen, die steigenden Kosten im Pflegebereich auszugleichen. Konkret betrifft dies folgende Leistungen:
- Pflegegeld: Pflegebedürftige, die ihre Pflege selbst organisieren (oft mit Unterstützung von Angehörigen), erhalten mehr Geld. Diese Erhöhung hilft, die eigenen Aufwendungen für die Pflege besser zu decken. Die konkreten Beträge finden Sie hier:
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- Pflegegrad 2: von 332 € auf 347 €
- Pflegegrad 3: von 573 € auf 599 €
- Pflegegrad 4: von 765 € auf 800 €
- Pflegegrad 5: von 947 € auf 990 €
- Pflegesachleistungen: Die Finanzierung ambulanter Pflegedienste wird verbessert. Dadurch können mehr Menschen professionelle Pflege in Anspruch nehmen, ohne finanziell überfordert zu sein.
- Pflegegrad 2: von 761 € auf 796 €
- Pflegegrad 3: von 1.432 € auf 1.497 €
- Pflegegrad 4: von 1.778 € auf 1.859 €
- Pflegegrad 5: von 2.200 € auf 2.299 €
- Entlastungsbetrag: Der Betrag, der für zusätzliche Unterstützung im Alltag genutzt werden kann, steigt ebenfalls. Dies ermöglicht es Pflegebedürftigen, zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, wie z.B. hauswirtschaftliche Hilfen oder Freizeitaktivitäten. Er erhöht sich von 125 € auf 131 € monatlich (für alle Pflegegrade).
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Der Höchstbetrag für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel oder Einlagen erhöht sich. Dies trägt zur Verbesserung der Hygiene und des Komforts bei der Pflege bei. Sie erhöht sich von 40€ auf 42€ Euro.
- Verhinderungspflege: Das Budget für die Ersatzpflege bei Ausfall der pflegenden Person wird aufgestockt. Dies gibt pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich eine Auszeit zu nehmen, ohne dass die Pflege der betroffenen Person gefährdet ist. Hier erhöhen sich die Beträge von 1.612 € auf 1.685 € jährlich (für alle Pflegegrade).
- Kurzzeitpflege: Das Budget für die vorübergehende stationäre Pflege wird erhöht. Diese Leistung bietet Entlastung für pflegende Angehörige in Krisensituationen oder bei Urlaubsbedarf. Dieser Betrag steigt von 1.774 € auf 1.854 € jährlich (für alle Pflegegrade).
- Tages- und Nachtpflege: Die Leistungen für teilstationäre Pflege werden ebenfalls angepasst. Dies ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Pflege.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Der Zuschuss für barrierearme Umbauten im Wohnbereich wird erhöht. Dies erleichtert es Pflegebedürftigen, länger in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Auch dieser Beitrag erhöht sich von 4.000 € auf 4.180 € pro Maßnahme.
- Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA (Digitale Pflegeanwendungen): Die Unterstützung für die Nutzung digitaler Pflegeanwendungen steigt. Dies fördert den Einsatz innovativer Technologien im Pflegebereich. Diese Leistungen erhöhen sich von monatlich 50€ auf 53€.
- Leistungen für die vollstationäre Pflege: Die Pflegekosten in Heimen werden erhöht. Dies soll dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im Pflegeheimbereich zu verbessern und die Qualität der Pflege zu steigern. Der prozentuale Zuschuss zum Eigenanteil bleibt jedoch unverändert.
- Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen: Die Unterstützung für ambulant betreute Wohngruppen wird verbessert. Dies fördert alternative Wohnformen für Pflegebedürftige. Der Wohngruppenzuschlag steigt : von 214 € auf 224 € monatlich (für alle Pflegegrade) und die Anschubfinanzierung zur Neugründung von Wohngruppen von 2.500 € auf 2.613 € pro Person (für alle Pflegegrade).
1. Juli 2025: Flexiblere Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – mehr Wahlfreiheit für mehr Entlastung!
Ab dem 1. Juli 2025 wird es ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geben (3.539 €). Diese Änderung vereinfacht die Antragstellung und bietet mehr Flexibilität bei der Nutzung der Leistungen. Durch diese Änderung sind auch die Voraussetzungen der Verhinderungspflege nichtig. Das bedeutet, dass Sie als pflegender Angehörige in der häuslichen Pflege nicht mehr 6 Monate auf den Anspruch warten müssen. Diese Flexibilität ist ein großer Fortschritt im Pflegesystem.
Fazit
Die Änderungen im Jahr 2025 bedeuten zu jetzigem Stand wenig spürbare Verbesserung der Leistungen im deutschen Pflegesystem. Da auch ab Juli 2025 der Pflegemindestlohn steigen wird, werden auch die Kosten der gesamten Pflege in Deutschland weiter steigen. Die Flexibilisierung der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege entlasten sowohl Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen jedoch deutlich und reduzieren den bürokratischen Aufwand dahinter. Die große Pflegereform steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus. Das „Ampel-Aus“ hat ebenso dafür gesorgt, dass die Pflegereform wohl noch länger auf sich warten lässt.
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